Immer mehr Bundesbürger wollen dem grauen und kalten deutschen Winter zumindest vorübergehend entfliehen und gönnen sich deshalb eine Auszeit in sonnigen Gefilden. Gerade Fernreisen sind oft als Pauschalreisen organisiert – schließlich soll bei einem Ausflug in die weite Welt alles bestens organisiert sein. „Manchmal sind aber auch etablierte Reiseveranstalter nicht vor Problemen gefeit“, weiß Christina Bathmann, Reise-Expertin von Travelzoo. „Schließlich arbeiten sie mit vielen verschiedenen Leistungsträgern zusammen. Da kann es vorkommen, dass sich ein Urlaubshotel verkalkuliert und Reisende anderweitig untergebracht werden müssen.“ Dann muss die Reiseleitung vor Ort innerhalb einer angemessenen Frist einen Lösungsvorschlag unterbreiten oder aktiv werden.
Good Will, Abhilfe oder Schadensersatz
Die erste Option lautet „Good Will“: Bei kleineren Ärgernissen signalisiert die Reiseleitung den guten Willen des Veranstalters. So können etwa bei Flugverspätungen bis zu drei Stunden Snacks verteilt werden. Je nach Distanz sind solche Verspätungen rechtlich gesehen jedoch zumutbar. „Die zweite Variante ‚Abhilfe‘ wird gewählt, wenn eine Abweichung zur gebuchten Leistung vorliegt und das Problem leicht zu lösen ist. Etwa wenn ein Zimmer mit Meerblick gebucht, aber nicht richtig zugewiesen wurde“, so Bathmann. Wenn möglich, werde ein neues Zimmer organisiert. Als dritte Möglichkeiten bleibe der Schadensersatz: Wenn keine Abhilfe des Problems geschaffen werden könne und Urlauber etwa in einem anderen Urlaubsort unterkommen müssen, biete die Reiseleitung eine Alternative mit Kompensation an, dies könnten Upgrades oder Ausflüge sein.
Nicht einfach unterschreiben
Die Reiseleitung wird betroffenen Urlaubern verständnisvoll begegnen. Diese sollten sich unbedingt den genauen Wert der Vorschläge vorrechnen lassen. Wer nicht glücklich mit der gefundenen Lösung sei, sollte dies schriftlich festhalten: „Denn wer ein Angebot kommentarlos signiert, gilt offiziell als zufriedengestellt. Dabei ist auch die Unterschrift der Reiseleitung wichtig“, so Bathmann. (rgz).
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